EQS-News: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH
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NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN DIE GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE JD.com kündigt Beginn der Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für CECONOMY AG an
Beijing / Düsseldorf - 1. September 2025: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die "Bieterin"), eine hundertprozentige, indirekte Tochtergesellschaft von JD.com, Inc. (zusammen mit der Bieterin und weiteren Gesellschaften der JD.com Gruppe "JD.com"), hat heute nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das "Angebot") an alle Aktionäre der CECONOMY AG ("CECONOMY" oder die "Gesellschaft") zum Erwerb aller ausstehenden Aktien von CECONOMY (die "CECONOMY-Aktien", ISIN: DE0007257503) veröffentlicht. Ab heute können CECONOMY-Aktionäre das Angebot annehmen, indem sie ihre CECONOMY-Aktien zu einem attraktiven Angebotspreis von EUR 4,60 in bar pro Aktie (der "Angebotspreis") andienen. Dies entspricht einer Prämie von ca. 42,6 % zum volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs (VWAP) zum Stichtag 23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit JD.com durch Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY. Damit bietet das Angebot den bestehenden Aktionären kurzfristige Liquidität und die Möglichkeit, ein langfristiges Wertpotenzial vorzeitig zu realisieren. Die Annahmefrist endet am 10. November 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Das Angebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle und die Investmentvereinbarung sieht einen Widerruf der Börsenzulassung (Delisting) vor, der voraussichtlich kurz nach Vollzug des Angebots umgesetzt wird. Aktionäre, die investiert bleiben, gehen möglicherweise das Risiko ein, weniger liquide Aktien zu halten, die mit einer begrenzten Möglichkeit zum Verkauf ihrer Aktien zu einem angemessenen Preis und einer reduzierten Finanzberichterstattung verbunden sind. Einzelheiten zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") enthalten. Um ihre Aktien anzudienen, sollten sich die Aktionäre an ihre jeweilige Depotbank oder ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen, bei dem ihre CECONOMY-Aktien verwahrt werden, wenden. Aktionäre sollten sich insbesondere bei ihren Depotbanken nach etwaigen relevanten Fristen erkundigen, die möglicherweise ein Tätigwerden vor Ablauf der Annahmefrist erfordern. Vorstand und Aufsichtsrat von CECONOMY unterstützen das öffentliche Übernahmeangebot uneingeschränkt und sind der Auffassung, dass die Transaktion im Sinne des Unternehmens, seiner Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden, Partner und anderer Stakeholder ist. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen - vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage - den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen. Darüber hinaus unterstützen CECONOMYs Aktionäre Convergenta, Haniel, freenet, und Beisheim Stiftung das Angebot und unterstreichen damit die Attraktivität des Angebots für alle Aktionäre der Gesellschaft. Die Bieterin hat von diesen Aktionären unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen zur Annahme des Angebots über insgesamt 31,7 % des gesamten Grundkapitals von CECONOMY erhalten und sich damit schon vor Veröffentlichung des Angebots einschließlich des verbleibenden Anteils des künftigen JD.com-Partners Convergenta die Kontrolle über eine Gesamtbeteiligung von 57,1 % gesichert. Der Vollzug des Angebots steht unter üblichen regulatorischen Vollzugsbedingungen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher, außenwirtschaftsrechtlicher und EU-subventionskontrollrechtlicher Freigaben, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt sind. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen und Freigaben erwartet JD.com den Vollzug des Angebots in der ersten Jahreshälfte 2026. Das Angebot folgt auf die bereits bekanntgegebene Unterzeichnung einer strategischen Investmentvereinbarung zwischen JD.com und CECONOMY. Die Partnerschaft zielt darauf ab, das Wachstum von CECONOMY als eigenständiges Unternehmen voranzutreiben und die Transformation von CECONOMY in Europas führende Omnichannel-Plattform für Unterhaltungselektronik zu beschleunigen. JD.com ist für eine hervorragende Kundenerfahrung und branchenführende Service-Standards im Bereich E-Commerce-Logistik bekannt. Das Unternehmen wird seine fortschrittliche Technologie, seine führende Omnichannel-Handelsexpertise sowie seine Logistik- und Lagerkapazitäten in die Partnerschaft einbringen. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung wird CECONOMY ein eigenständiges Unternehmen in Europa mit einer lokalen und unabhängigen Technologieplattform bleiben. Es sind keine Veränderungen bei Belegschaft, Arbeitsverträgen und Standorten geplant. Gemäß den Anforderungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sind die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Informationen (jeweils in deutscher und englischer Sprache) unter www.green-offer.com verfügbar. Exemplare der Angebotsunterlage können in Deutschland zudem kostenfrei bei der Deutschen Bank Aktiengesellschaft, TSS, Post-IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, bezogen werden (Anfragen per E-Mail an dct.tender-offers@db.com, unter Angabe einer vollständigen Post- oder E-Mail-Adresse, an die ein Exemplar der Angebotsunterlage übersandt werden kann). *** Über JD.com JD.com ist ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain. Die hochmoderne Einzelhandelsinfrastruktur des Unternehmens ermöglicht es Verbrauchern, jederzeit und überall zu kaufen, was sie möchten. Das Unternehmen stellt seine Technologie und Infrastruktur Partnern, Marken und andere Sektoren zur Verfügung, um im Rahmen seines "Retail as a Service"-Angebots Produktivität und Innovation in einer Vielzahl von Branchen voranzutreiben. JD.com hat seine Geschäftstätigkeiten inzwischen auf die Bereiche Einzelhandel, Technologie, Logistik, Gesundheit, Immobilienentwicklung, Industrie, Handelsmarken, Versicherungen und internationales Geschäft ausgeweitet. JD.com rangiert auf Platz 44 der Fortune Global 500 und ist gemessen am Umsatz Chinas größter Einzelhändler. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von 158,8 Milliarden US-Dollar (152,8 Milliarden Euro). Im ersten Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres, das am 30. Juni 2025 endete, meldete JD.com einen Umsatz von 91,8 Mrd. US-Dollar (78,3 Milliarden Euro).JD.com ist seit 2014 an der NASDAQ und seit 2020 an der Hongkonger Börse notiert. Pressebilder finden Sie unter https://jdcorporateblog.com/media-resources/.
Über CECONOMY Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt, MediaWorld und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. MediaMarktSaturn ist eine führende Marke im Bereich Unterhaltungselektronik in Europa. So schaffen sie Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.
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Wichtiger Hinweis Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von CECONOMY-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von CECONOMY-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Entsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von CECONOMY-Aktien können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen Staat veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem das Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre. Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behalten sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere CECONOMY-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt an der Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichen Bestimmungen und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934 entsprechen. Informationen über solche Käufe werden in Deutschland veröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht erforderlich ist. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die Gesellschaft sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen. Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für die künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern. 01.09.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. |
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