An den europäischen Finanzmärkten sorgte gestern die Eröffnung eines Kartellverfahrens durch die EU-Kommission gegen die Deutsche Börse und die Nasdaq für einiges an Aufsehen. Die beiden Konkurrenten stehen im Verdacht, sich möglicherweise über die Preisgestaltung wie auch die Marktaufteilung innerhalb der EU verständigt zu haben. Da dies gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen würde, wurde gegen beide Finanzdienstleister das Kartellverfahren eröffnet. Beide Aktien gaben mit Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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