Der zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit seinem Urteil in Sachen IX ZR 127/24 die Rechte anspruchsberechtigter Insolvenzgläubiger gestärkt. Damit habe der BGH die Klage einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft verworfen, die Ansprüche in Höhe von rund 9 Mrd. EUR als einfache und somit gleichrangige Insolvenzforderungen nach § 38 der Insolvenz-Ordnung (InsO) zur Insolvenztabelle ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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