Der Spin-off der Thyssenkrupp-Tochter TKMS sollte für Anleger steuerneutral sein. Dennoch hat ein langjähriger Aktionär nun Abgaben-Ärger mit seiner Depotbank. Um diese Punkte wird jetzt gestritten. Der rechtliche Hintergrund: Die Abspaltung der TKMS von Thyssen-Krupp am 20. Oktober 2025 war grundsätzlich eine steuerneutrale Kapitalmaßnahme. Anleger bekamen für je 20 gehaltene Thyssenkrupp-Aktien eine neue TKMS ins Depot gebucht. Nach den Vorschriften ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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