EQS-News: Worthington Steel GmbH
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NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE
Worthington Steel kündigt Beginn der Annahmefrist für freiwilliges Barangebot über 11,00 € je Aktie an die Aktionäre der Klöckner & Co SE an
Highlights:
COLUMBUS, OHIO (5. Februar 2026) - Worthington Steel, Inc. (NYSE: WS) hat heute den Beginn der Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot durch ihre mittelbare, hundertprozentige Tochtergesellschaft Worthington Steel GmbH ("Worthington Steel" oder die "Bieterin") für alle ausstehenden Aktien der Klöckner & Co SE ("Klöckner & Co") bekannt gegeben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gemäß dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) gestattet. Ab heute können Aktionäre von Klöckner & Co das Angebot annehmen, indem sie ihre Aktien zu einer Bargegenleistung von 11,00 € je Klöckner & Co-Aktie (die "Angebotsgegenleistung") andienen. Die Annahmefrist läuft vom 5. Februar 2026 bis zum 12. März 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 19:00 Uhr (Ortszeit New York). Die Angebotsgegenleistung entspricht einer signifikanten Prämie von rund 98 % gegenüber dem unbeeinflussten volumengewichteten durchschnittlichen Aktienkurs der letzten drei Monate bis einschließlich 5. Dezember 2025, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem potenziellen Übernahmeangebot. Darüber hinaus entspricht er einer Prämie von rund 81 % gegenüber dem Schlusskurs am 5. Dezember 2025. Neben einer attraktiven Prämie haben Aktionäre, die ihre Klöckner & Co-Aktien in das Angebot andienen, weiterhin die Möglichkeit, von einer möglichen Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2025 zu profitieren. Das von beiden Unternehmen unterzeichnete Business Combination Agreement sieht vor, dass Klöckner & Co eine Dividende von bis zu 0,20 € pro Aktie auszahlen kann, vorbehaltlich geltender gesetzlicher Anforderungen, verfügbarer ausschütterbarer Gewinne und der Zustimmung der Aktionäre auf der Hauptversammlung. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmeschwelle von 65 % sowie weiterer marktüblicher Vollzugsbedingungen. Aktionäre von Klöckner & Co, die das Angebot annehmen möchten, sollten umgehend ihre Depotbank oder ihren sonstigen Wertpapierdienstleister, bei dem ihre Klöckner & Co-Aktien verwahrt werden, kontaktieren. Das Angebot unterliegt den in der von der BaFin gestatteten Angebotsunterlage festgelegten Bedingungen und weiteren Bestimmungen (die "Angebotsunterlage"). "Unser Angebot bietet den Aktionären von Klöckner & Co die Möglichkeit, Wert zu einem signifikanten Aufschlag in bar zu realisieren", sagt Geoff Gilmore, President und CEO von Worthington Steel. Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat von Klöckner & Co haben erklärt, dass sie das Angebot begrüßen und beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und der Veröffentlichung ihrer begründeten Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG, den Aktionären von Klöckner & Co die Annahme des Angebots zu empfehlen. SWOCTEM GmbH, der größte Aktionär von Klöckner & Co, hat sich unwiderruflich verpflichtet, seine Aktien, die rund 42 % des Grundkapitals repräsentieren, in das Angebot anzudienen. Die Angebotsunterlage und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot sind ab heute auf folgender Website veröffentlicht: www.strong-for-good.com
Über Worthington Steel Worthington Steel (NYSE: WS) ist ein Metallverarbeiter, der gemeinsam mit seinen Kunden hochtechnische und maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Die Expertise von Worthington Steel in der Verarbeitung von flachgewalztem Stahl, Elektrostahl-Lamellen sowie maßgeschneiderten Tailor-Welded-Lösungen trägt zur Nachhaltigkeit der Stahlindustrie bei.
Als einer der führenden Metallverarbeiter in Nordamerika nutzt Worthington Steel mit rund 6.000 Mitarbeitenden das Potenzial von Stahl, um die Visionen seiner Kunden durch wertschöpfende Verarbeitungskapazitäten voranzubringen - darunter Verzinken, Beizen, konfiguriertes Zuschnittstanzen (Configured Blanking), spezialisierte Kaltumformung, Leichtbau sowie die Fertigung elektrischer Lamellen. Mit Hauptsitz in Columbus, Ohio, betreibt Worthington Steel 37 Werke in sieben US-Bundesstaaten und zehn Ländern weltweit. Auf Basis einer People-first-Philosophie, eines klaren Bekenntnisses zu Nachhaltigkeit und eines bewährten Geschäftsmodells verfolgt Worthington Steel das Ziel, positive Erträge zu erzielen: durch verlässliche und innovative Lösungen für Kunden, Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende und die Stärkung seiner Gemeinschaften.
Medienkontakte:
Worthington Steel Melissa Dykstra Vice President, Corporate Communications and Investor Relations Telefon: 614-840-4144 Melissa.Dykstra@WorthingtonSteel.com
Medienkontakt für Europa Brunswick Group Julia Klostermann Director Telefon: +49 174-740-2796 JKlostermann@brunswickgroup.com
Wichtige Hinweise: Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Erwerb noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Klöckner & Co-Aktien dar. Die endgültigen Bestimmungen in Bezug auf das Übernahmeangebot sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") zur Veröffentlichung zugelassenen Angebotsunterlage enthalten. Investoren und Inhabern von Klöckner & Co-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Die Angebotsunterlage für das Übernahmenagebot (auf Deutsch und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den genauen Bedingungen und Bestimmungen sowie weiteren Informationen bezüglich des Übernahmeangebots ist neben weiteren Informationen im Internet unter http://strong-for-good.com/ veröffentlicht. Das Übernahmeangebot erfolgt ausschließlich auf Grundlage der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und bestimmter Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten" oder "U.S."). Das Übernahmeangebot wird nicht im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) gemacht. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten keine Ankündigungen, Registrierungen, Genehmigungen oder Autorisierungen für das Angebot vorgenommen, arrangiert oder erteilt. Investoren und Inhaber von Klöckner & Co-Aktien können nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu gewährenden Ausnahmen wird kein Übernahmeangebot direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung gemacht, in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht darstellen würde. Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach geltendem nationalem Recht untersagt wäre. Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oder verbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner & Co-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, oder Derivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner & Co-Aktien abschließen, sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Erwerbe können entweder über die Börse zu den jeweils geltenden Kursen oder im Rahmen außerbörslicher Privatgeschäfte zu ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner & Co-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen relevanten Rechtsordnung erforderlich ist. Das in dieser Pressemitteilung genannte Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots, die sich in wesentlichen Punkten von den entsprechenden Vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle enthaltenen Finanzinformationen über die Bieterin und Klöckner & Co, einschließlich der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen, werden in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften erstellt und nicht nach den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzinformationen über Unternehmen aus den Vereinigten Staaten oder aus anderen Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Das Übernahmeangebot wird nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands sein und wurde von keiner solcher Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen. Aktionäre von Klöckner & Co mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Übernahmeangebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "U.S. Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der Tier-II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des U.S. Exchange Act erfolgen und grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Übernahmeangebot wird den in den Vereinigten Staaten ansässigen Aktionären von Klöckner & Co zu denselben Bedingungen unterbreitet wie allen übrigen Aktionären der Gesellschaft, denen ein Angebot gemacht wird. Sämtliche Informationsunterlagen, einschließlich dieser Pressemitteilung, werden den Aktionären in den Vereinigten Staaten in einer Weise zur Verfügung gestellt, die mit der Verteilung dieser Unterlagen an die übrigen Aktionäre der Gesellschaft vergleichbar ist. Soweit das Übernahmeangebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf Inhaber von Klöckner & Co-Aktien in den Vereinigten Staaten Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen. Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot nach dem U.S. Securities Act (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und Klöckner & Co außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind und ihre jeweiligen Führungskräfte und Direktoren außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind. Es könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-amerikanischen Gericht wegen Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.
Zukunftsgerichtete Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich zukunftsgerichteter Aussagen im Sinne des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Aussagen zu den Plänen, Zielen, Erwartungen und Absichten von Worthington Steel und Klöckner & Co im Zusammenhang mit der Übernahme und den Vorteilen der Transaktion, den erwarteten Ergebnissen der geplanten Übernahme, einschließlich der geschätzten Kosten, operativen und kommerziellen Synergien und dem Zeitplan für die Realisierung dieser Synergien, den Auswirkungen auf die Erträge von Worthington Steel, die erwartete Pro-forma-Nettoverschuldungsquote von Worthington Steel nach der Transaktion und die Ziele für die Nettoverschuldungsquote nach der Transaktion, den erwarteten Zeitplan für den Abschluss der Übernahme sowie andere Aussagen, die keine historischen oder gegenwärtigen Tatsachen darstellen und die durch Begriffe wie "erwartet, "glaubt", "vorhersehen" "rechnet mit", "ist der Ansicht", "versucht", "schätzt", "beabsichtigt", "plant", "nimmt an", "kann", "wird", "würde", "sollte", "strebt an" sowie ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Absichten, Annahmen oder Erwartungen und beinhalten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit dargestellten Ergebnissen abweichen. Faktoren, die dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den derzeitigen Erwartungen abweichen, umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf die jeweiligen Geschäftstätigkeiten von Worthington Steel und Klöckner & Co sowie die geplante Übernahme, und die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich abweichen. Diese Risiken und Unsicherheiten umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich: (i) die Fähigkeit der Parteien, die geplante Übernahme zu den erwarteten Bedingungen und innerhalb des erwarteten Zeitrahmens erfolgreich abzuschließen, einschließlich des Erhalts der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und der Erfüllung sonstiger Bedingungen für den Abschluss der Übernahme; (ii) die Fähigkeit der Parteien, die erforderliche Mindestannahmeschwelle des ausgegebenen Aktienkapitals von Klöckner & Co zum Ende der Annahmefrist zu erreichen; (iii) die Finanzierungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Übernahme; (iv) die Auswirkungen der Transaktion auf die Geschäftstätigkeit von Worthington Steel und Klöckner & Co, einschließlich der Auswirkungen auf die künftige Finanzlage und Performance des kombinierten Unternehmens, die Betriebsergebnisse, Strategie und Planung, einschließlich der erwarteten steuerlichen Behandlung, unvorhergesehener Verbindlichkeiten, künftiger Investitionsausgaben, Umsätze, Aufwendungen, Ergebnisse, Synergien, wirtschaftlicher Performance, Verschuldung, Verluste, künftiger Aussichten sowie der Geschäfts- und Managementstrategien für die Führung, Expansion und das Wachstum der Geschäftstätigkeit des neu kombinierten Unternehmens; (v) die potenziellen Auswirkungen der Ankündigung oder des Vollzugs der geplanten Übernahme auf die Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten; (vi) die Fähigkeit des kombinierten Unternehmens, die erwarteten Kostensynergien oder die Ergebnissteigerung je Aktie zu realisieren; sowie (vii) die weiteren Faktoren, die in den von Worthington Steel bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereichten Berichten beschrieben sind, einschließlich des zuletzt eingereichten Annual Report on Form 10-K und der nachfolgenden Quarterly Reports on Form 10-Q unter der Überschrift "Risk Factors", sowie die weiteren Risiken, die in den Einreichungen von Worthington Steel bei der SEC erörtert werden. Darüber hinaus beruhen diese Aussagen auf Annahmen, die Änderungen unterliegen. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Worthington Steel und/oder Klöckner & Co ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der veröffentlichten Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden. Diese Pressemitteilung bezieht sich ausschließlich auf den Stand zum Datum dieser Mitteilung. Worthington Steel und Klöckner & Co lehnen jeweils jede Verpflichtung ab, die hierin enthaltenen Informationen zu aktualisieren.
05.02.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Worthington Steel GmbH |
| Graf-Zeppelin-Straße 29 | |
| 72202 Nagold | |
| Deutschland | |
| EQS News ID: | 2272044 |
| Ende der Mitteilung | / EQS News-Service |
2272044 05.02.2026 CET/CEST




