EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: SAF-HOLLAND SE
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien - 9. Zwischenmeldung Am 2. Februar 2026 wurden insgesamt 3.297 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2025 wurde mit Bekanntmachung vom 20. November 2025 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 mitgeteilt. Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Die Gesamtzahl der bis einschließlich 2. Februar 2026 im Rahmen des Aktienrückkaufs erworbenen Aktien beläuft sich auf 496.961 Stück Aktien. Der Aktienrückkauf erfolgte durch eine von der SAF-HOLLAND SE beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA). Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Website der Gesellschaft unter folgendem Link veröffentlicht: https://corporate.safholland.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf Bessenbach, den 10. Februar 2026 SAF-HOLLAND SE Der Vorstand 10.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | SAF-HOLLAND SE |
| Hauptstraße 26 | |
| 63856 Bessenbach | |
| Deutschland | |
| Internet: | www.safholland.com |
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