Basel - Die Immobiliengesellschaft Warteck Invest will eine Opting-Up-Klausel einführen. So sollen die Aktionäre an der kommenden GV vom 20. Mai einer entsprechenden Statutenänderung zustimmen. Ein öffentliches Übernahmeangebot wäre demnach erst zwingend, wenn ein Aktionär mit dem Zukauf von Aktien den Grenzwert von 49 Prozent überschreitet, wie der Einladung zur Generalversammlung des Unternehmens zu entnehmen ist. Die Klausel soll den bisher geltenden ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 Moneycab



