EQS-Ad-hoc: Wolftank Group AG / Schlagwort(e): Rechtssache Ad hoc Mitteilung Bekanntgabe einer Insiderinformation der Wolftank Group AG gemäss Art 17 Abs 1 MarktmissbrauchsverordnungInnsbruck, 19. August 2025 Wolftank Group AG informiert über erstinstanzliches Urteil gegen Tochtergesellschaft in Italien Die Wolftank Group AG gibt bekannt, dass ihre 100%-Tochtergesellschaft Wolftank DGM Srl vom italienischen Zivilgericht Tribunale Ordinario di Bologna in erster Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes von rund EUR 4,5 Millionen an einen Kunden verurteilt wurde. Der Fall betrifft ein Projekt aus dem Jahr 2020, bei dem Wolftank DGM Srl als Subauftragnehmer dieses Kunden tätig war und in dessen Zusammenhang es zu einem Umweltschaden kam. Rund drei Viertel des erstinstanzlich zugesprochenen Betrags entfallen auf Schadenersatz für angeblich entgangenen Gewinn des Kunden. Aus Sicht von Wolftank DGM Srl ist diese Summe unverhältnismäßig im Vergleich zum Vorfall. Für rund ein Viertel des zugesprochenen Schadenersatzes liegt eine Versicherungsdeckung vor, für den weiteren Teil prüft das Unternehmen das weitere Vorgehen mit dem Versicherer. Über die Wolftank Group Kontakt: Disclaimer:
Ende der Insiderinformation 19.08.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group. www.eqs.com |
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Unternehmen: | Wolftank Group AG |
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