HausVorteil AG meldet einen entscheidenden Etappensieg auf dem Weg zum voll integrierten Anbieter im Equity-Release- und Wohnimmobilienmarkt:Mit Bescheid des Bezirksamts Hamburg-Mitte vom 21. Januar 2026 - zugegangen am 26. Januar - wurde der Gesellschaft die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 GewO erteilt. Übersetzt aus dem Juristendeutsch bedeutet das: HausVorteil darf künftig nicht nur Erbbaurechtsmodelle strukturieren und Equity-Release-Lösungen vermitteln, sondern das komplette Paket rund um Wohnimmobilien anbieten - rechtssicher und bundesweit. Makler, Darlehen, Verwaltung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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