Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA muss nachsitzen, zwar erhalten die Beschlussvorschläge zur Restrukturierung der ABO Energy-Anleihe 2024/29 (ISIN: DE000A3829F5) bei der ersten "Abstimmung ohne Versammlung" die erforderliche Mehrheit, doch das notwendige Quorum von 50 % wird verfehlt. Das Unternehmen lädt daher für den 9. März zu einer zweiten, physischen Gläubigerversammlung nach Wiesbaden ein, bei der ein reduziertes Quorum von 25 % gilt. Inhaltlich zielen die vorgeschlagenen Anpassungen der Anleihebedingungen klar auf die Absicherung der laufenden Sanierung, so soll etwas die Negativverpflichtung aufgehoben werden, um die Aufnahme neuer Kredite und Bürgschaften zu ermöglichen und zentrale Kündigungsrechte sollen vorübergehend ausgesetzt werden. ...
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